Klima-Maßnahmen-Register

Klimaschutzziele 13.03.2024

Das Klima-Maßnahmen-Register

Zentrales Instrument zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist das Klima-Maßnahmen-Register (KMR). Beim KMR wird ein dezentraler Ansatz mit klaren Zuständigkeiten für die verschiedenen Bereiche verfolgt.

Ziele des Klima-Maßnahmen-Registers und Überprüfung durch den Sachverständigenrat

Das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) ermöglicht mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg zu erreichen.

Zusätzlich sorgt das KMR für Transparenz, indem es die Klimaschutzmaßnahmen des Landes in einem öffentlich einsehbaren Online-Register bündelt. Einmal jährlich findet zudem über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Bis zum 24. April 2024 können die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg über das Bürgerbeteiligungsportal des Landes online weitere Maßnahmen vorschlagen und bestehende Maßnahmen kommentieren.

Das KMR wird durch den Klima-Sachverständigenrat einmal im Jahr überprüft. Das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium begutachtet die Maßnahmen des KMR und gibt eine Einschätzung zum Stand der Zielerreichung in den einzelnen Sektoren ab. Der Klima-Sachverständigenrat schlägt außerdem zusätzliche Maßnahmen vor.


Zuständigkeit der Ministerien für die Einhaltung der Sektorziele und festgelegte Reduktionsziele

Die Auflistung zeigt, welches Ministerium für die Einhaltung des jeweiligen Sektorziels verantwortlich ist sowie das festgelegte Minderungsziel für den jeweiligen Bereich. Die Ministerien sind dafür zuständig, in ihrem Bereich die passenden Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ergreifen. Neue Maßnahmen können fortlaufend benannt und ins Klima-Maßnahmenregister aufgenommen werden.

  • Sektor Energiewirtschaft: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 75 Prozent
  • Sektor Industrie: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 62 Prozent
  • Sektor Verkehr: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 55 Prozent
  • Sektor Gebäude: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 49 Prozent
  • Sektor Landwirtschaft: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 39 Prozent
  • Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF): Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; Reduktionsziel: -4,4
  • Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Reduktionsziel: 88 Prozent

Hinweis: Die Minderungsziele sind in Prozent jeweils im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen des Jahres 1990 angegeben. Für den Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ Senkenleistung in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten.

Zum Klima-Maßnahmen-Register

Im Klima-Maßnahmen-Register (KMR) sind rund 230 konkrete Mittel und Instrumente aufgelistet, mit denen die Landesregierung ihr ehrgeiziges Klimaziel erreichen will.

Klimaziele des Landes Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: bis zum Jahr 2040 will das Land netto-treibhausgasneutral sein; bis 2030 sollen die um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurden Ziele für jeden Bereich ermittelt, die erforderlich sind, um das 2030-Ziel zu erreichen (Sektorziele). Als Sektor zählt beispielsweise die Energiewirtschaft oder Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Ein deutlicher Rückgang der ist dringend erforderlich, daraus ergeben sich für alle Sektoren sehr hohe Ansprüche für eine rasche und wirksame Minderung der Hierfür ist ein entsprechend schnelles Handeln notwendig, um in den wenigen Jahren bis 2030 eine Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen.